Hamburger Hallig
Buckfast Belegstelle hamh
Über die Hamburger Hallig
Die Hamburger Hallig liegt im Nordfriesischen Wattenmeer und ist mit dem Festland über einen befahrbaren Damm seit 1901 verbunden.
Heute umfasst die Hamburger Hallig mit dem Deichvorland des Sönke-Nissen-Koogs und den Salzwiesen rund 1000 Hektar und wird vom Naturschutzbund NABU betreut.
Heute schließt sie sich dem Deichvorland vor dem Sönke-Nissen-Koog an und gehört zur Gemeinde und Gemarkung Reußenköge.
Auf der Warft stehen heute drei Gebäude, wobei es sich um eine Gaststätte, dem Hallig Krog, einem Stützpunkt der NationalparkService gGmbH und der Wattwerkstatt handelt. (Quelle Wikipedia)
Geschichte der Belegstelle
Im Jahre 1963 wurde die Hamburger Hallig vom Ministerium zur Schutzzone für die Befruchtung von Bienenköniginnen ernannt.
Von 1953 bis 2016 diente die Hamburger Hallig ausschließlich als Belegstelle für die Sklenar-Reinzucht.
Seit 2017 besteht nun auch die Möglichkeit, die Belegstelle um Anschluss für die Erzeugung von hochwertigen Buckfast Reinzuchtköniginnen zu nutzen.
Der Schutz der Belegstelle liegt im Zeitraum vom 01.06. – 01.08. eines jeden Jahres.
Ablauf
Während der Nutzung als Belegstelle stehen auf der Warft, auf einem eingezäunten Gelände, in der Regel 6-8 Drohnenvölker.
Durch die vorherige Nutzung der Sklenar-Züchter kann von unseren Buckfast Züchtern nur ein Durchgang zur Begattung von Königinnen durchgeführt werden, der zum 01.08. abgeschlossen sein sollte.
Zu diesem Zeitpunkt läuft der Schutz der Belegstelle aus und es kann keine Gewähr über die Reinrassigkeit durch die Vaterdrohnen mehr übernommen werden.
Von daher ist bei der Beschickung auf schon geschlechtsreife Königinnen zu achten, um eine zügige Begattung zu begünstigen.
Belegstellengebühr
Die Belegstellengebühr ist vorab via Überweisung oder PayPal zu bezahlen.
12 €
Je Einheit:
Peter Arndt
Peter Arndt ist seit 2023 Belegstellenleiter für hamh und kümmert sich um alle Teile der Belegstellenarbeit.
Email: Peter-Blaulicht@t-online.de
Telefon: 04329 - 1240 oder 0176 - 57852522
Ansprechpartner
Häufige Fragen
Welche Begattungseinheiten dürfen angeliefert werden?
Grundsätzlich sind alle Begattungseinheiten zugelassen.
Für EWK´s stehen jedoch keine Schutzhäuser zur Verfügung. Mini-Plus Einheiten müssen aus Platzgründen geteilt und mit zwei Königinnen angeliefert werden.
Sind Drohnenabsperrgitter vorgeschrieben ?
Es sollten ausschließlichen drohnenfreie Einheiten angeliefert werden. Um ungeplante Anpaarungen zu vermeiden, sind Drohnenabsperrgitter vor dem Flugloch zwingend erforderlich. Das Belegstellenpersonal hat das Recht jede angelieferte Einheit darauf zu prüfen.
Mit welchem Begattungsergebnis ist zu rechnen ?
Ein erfolgreiche Begattung kann nicht garantiertz werden. Durch die geografische Lage spielt hier das Wetter auch immer eine sehr große Rolle. Die letzten Jahre lag das Begattungsergebnis bei ca. 70 %.
Anfahrt / Treffpunkt
Der Treffpunkt ist der "Wohnmobilstellplatz Reußenköge".
Hier treffen wir uns morgens am Beschickungstag um 6:00 zur gemeinsamen Überfahrt auf die Hallig. Zur Abholung findet das Treffen bereits um 5:00 Uhr statt.